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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Umhüllung des Umwerfers P2R Sis
    Umhüllung des Umwerfers P2R Sis

    ZügelhülleVerwendung des Produkts : AlleModell des Produkts : SisFarbe: SchwarzLänge: 25,00 mDurchmesser: 4 mmUnterfamilie des Produkts : Kabel/Schläuche/Übertragungen/AderendhülsenProduktfamilie : Komponenten (velo)Verpackung: (Packung mit 25 m)

    Preis: 24.62 € | Versand*: 0.00 €
  • TÜRVERRIEGELUNG UMHÜLLUNG MIT ÖFFNER 60N
    TÜRVERRIEGELUNG UMHÜLLUNG MIT ÖFFNER 60N

    TÜRVERRIEGELUNG UMHÜLLUNG MIT ÖFFNER 60N Ersatzteilnummer: 4055392551 Gerätetyp: Waschmaschinen Ersatzteiltyp: Ersatzteile für Türen Inhalt: 1 EAN-Code: 7321423975809 Gewicht (g): 132

    Preis: 29.50 € | Versand*: 7.90 €
  • Darf mein Arbeitgeber das?

    Um diese Frage zu beantworten, müsste ich mehr Informationen haben. Es gibt bestimmte gesetzliche Regelungen, die Arbeitgeber einhalten müssen, aber es gibt auch bestimmte Rechte und Pflichten, die von Arbeitsverträgen abhängen können. Es ist ratsam, sich an einen Rechtsanwalt oder eine Gewerkschaft zu wenden, um eine genaue Antwort auf Ihre spezifische Situation zu erhalten.

  • Kann Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

    Kann Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Ja, in bestimmten Fällen kann ein Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen, wenn es beispielsweise betriebliche Gründe gibt, die eine vorübergehende Schließung erfordern. Dies kann beispielsweise aufgrund von geringer Auftragslage oder Renovierungsarbeiten der Fall sein. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben einhält und den Zwangsurlaub rechtzeitig ankündigt. Zudem müssen die Arbeitnehmer für den Zeitraum des Zwangsurlaubs weiterhin ihren vollen Lohn erhalten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben.

  • Kann Arbeitgeber Zeugnis zurückfordern?

    Ja, Arbeitgeber können grundsätzlich ein Zeugnis zurückfordern, wenn es fehlerhaft oder unvollständig ist. Allerdings müssen sie dafür einen berechtigten Grund haben, wie zum Beispiel falsche Angaben oder grobe Unwahrheiten im Zeugnis. In der Regel sollte der Arbeitgeber jedoch zunächst versuchen, das Problem mit dem Arbeitnehmer zu klären, bevor er das Zeugnis zurückfordert. Es ist wichtig, dass das Zeugnis den tatsächlichen Leistungen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers entspricht und keine falschen Informationen enthält.

  • Kann Arbeitgeber Abfindung zurückfordern?

    Kann Arbeitgeber Abfindung zurückfordern? In der Regel kann ein Arbeitgeber eine bereits gezahlte Abfindung nicht zurückfordern, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie zum Beispiel Betrug oder eine falsche Angabe seitens des Arbeitnehmers. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung zur Abfindung klar und rechtsgültig ist, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Falle einer Abfindung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken zu minimieren. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Rückforderung von den individuellen Umständen und Vereinbarungen ab.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)

    Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388

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  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • 40 stücke Blumenarrangement-Geschenk papier, Baumwollblumen-Umhüllung papier, nicht gewebtes
    40 stücke Blumenarrangement-Geschenk papier, Baumwollblumen-Umhüllung papier, nicht gewebtes

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  • Ist Google ein guter Arbeitgeber?

    Ist Google ein guter Arbeitgeber? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Zufriedenheit der Mitarbeiter von verschiedenen Faktoren abhängt. Google bietet seinen Mitarbeitern jedoch viele Vorteile wie flexible Arbeitszeiten, attraktive Gehälter und Zusatzleistungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und eine moderne Arbeitsumgebung. Zudem legt das Unternehmen Wert auf Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz. Letztendlich hängt die Bewertung als guter Arbeitgeber auch davon ab, ob die Unternehmenskultur und die Werte von Google mit den individuellen Bedürfnissen und Erwartungen der Mitarbeiter übereinstimmen.

  • Was kostet indeed für Arbeitgeber?

    Was kostet indeed für Arbeitgeber? Indeed bietet verschiedene Preismodelle für Arbeitgeber an, je nachdem welche Dienstleistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Dazu gehören unter anderem das Schalten von Stellenanzeigen, das Bewerbermanagement und die Nutzung von Premium-Funktionen. Die Kosten können je nach Anzahl der Anzeigen, Laufzeit und gewähltem Paket variieren. Arbeitgeber können sich auf der Website von Indeed über die genauen Preise informieren und ein individuelles Angebot anfordern.

  • Kann der Arbeitgeber Homeoffice verbieten?

    Kann der Arbeitgeber Homeoffice verbieten? In Deutschland hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, die Arbeitsbedingungen festzulegen, solange er dabei die gesetzlichen Vorschriften einhält. Das bedeutet, dass er grundsätzlich auch Homeoffice verbieten kann, sofern dies im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Allerdings sollte der Arbeitgeber dabei auch die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigen und im Sinne einer guten Arbeitsatmosphäre und -qualität handeln. Letztendlich hängt es also von den individuellen Vereinbarungen und Umständen ab, ob der Arbeitgeber Homeoffice verbieten kann.

  • Kann der Arbeitgeber elternteilzeit ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber Elternteilzeit ablehnen? In Deutschland haben Eltern grundsätzlich einen Anspruch auf Elternteilzeit, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Arbeitgeber kann die Elternteilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, die einer Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen. Dazu zählen beispielsweise unzumutbare Belastungen für den Betrieb oder eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Ablehnung schriftlich begründet und dem Arbeitnehmer mitteilt. Im Falle einer Ablehnung kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Recht auf Elternteilzeit durchzusetzen.

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